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Nachrichten > Wirtschaft und Arbeit

Eberbach ist vom Verkaufsverbot an Pfingstsonntag ausgenommen


(Foto:C.Richter)

(cr) Morgen ist Muttertag, ein Tag, an dem viele Mütter von ihren Liebsten als Dankeschön einen Blumenstrauß geschenkt bekommen - frisch vom Floristen. Der Muttertag fällt aber in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag, und da herrscht laut Ladenöffnungsgesetz Verkaufsverbot.
In den vergangenen Wochen und Tagen gab es immer wieder Diskussionen, ob nun Muttertagsblumen gekauft werden können oder die Floristen an Pfingstsonntag ihre Kunden nicht bedienen dürfen. Auch in Eberbach informierten sich die Gärtnereien teilweise bereits im Februar bei der Stadtverwaltung über die Verkaufsregelungen am Muttertag, teilte Rainer Menges von der Stadtveraltung Eberbach auf Anfrage mit. Es gibt in Baden-Württemberg eine Sonderstatusregelung für Erholungsorte. Zu denen gehört auch Eberbach und ist damit fein raus: Die Regelung besagt, dass Reiseartikel einschließlich Schnittblumen in den rund 200 Erholungsorten in Baden-Württemberg in der Zeit von 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr verkauft werden dürfen.

10.05.08

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