WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Werben im EBERBACH-CHANNEL

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
28.03.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Vermischtes

Winterdienstpflicht in Eberbach

(bro) (stve) Um die Straßen und Gehwege der Stadt schnee- und eisfrei zu halten, bedarf es eines frühen Einsatzes der Servicebetriebe Eberbach. Die Mitarbeiter sind im Winterdienst werktags ab 3.30 Uhr und sonntags ab 5 Uhr bis jeweils um 22 Uhr im Einsatz, um die rund 60 km städtischen Straßen und Gehwege zu räumen. Hierfür sind fünf Fahrzeuge mit Winterausrüstung, 20 Mitarbeiter und zahlreiche private Winterdiensthelfer fast rund um die Uhr im Einsatz.

Allerdings werden und können nicht alle Straßen gleich behandelt und geräumt werden, weil nach dem Gesetzgeber verkehrsreiche und gefährliche Stellen wie Haupt- und Durchgangsstraßen, scharfe Kurven, Gefällstrecken und Kreuzungen bevorzugt von Schnee und Eis befreit werden müssen. Weitere Verkehrsflächen werden dann, je nach Zeit und Kapazität, im Nachgang geräumt.

Um einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Straßen nicht durch parkende Fahrzeuge verstellt werden oder mindestens eine Durchfahrtsbreite von 3.50m verbleibt. Die Halter oder Fahrer ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge müssen künftig verstärkt mit entsprechenden Buß- und Verwarnungsgeldern und Fahrzeugabschleppung rechnen.

Weiterhin bittet die Stadtverwaltung, den Schnee nicht auf die geräumten Straßen zu werfen. Dies führt zum einem beim Überfahren zu einen unerwünschtem und gefährlichen Waschbretteffekt und zum anderem kann der festgefahrene Schnee nicht oder nur noch schlecht mit dem normalen Räumgerät entfernt werden.

Auch für Eigentümer und Mieter gilt die Räum- und Streupflicht. Wer seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt und es dabei zu einem Unfall kommt, kann für die Kosten haftbar gemacht werden.

Für den privaten Winterdienst sind folgende Vorgaben zu beachten:

  • Gehwege und entsprechende Flächen sind auf einer Breite von 1,00 m freizuhalten.
  • Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss ein 1,00 m breiter Streifen der Fahrbahn durch die Anwohner geräumt werden.
  • Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, so findet der Räumdienst mit den Anwohnern der gegenüberliegenden Straßenseite im Wechsel statt. (Jahr mit ungerader Zahl, Anwohner Gehwegseite, Jahr mit gerader Zahl, gegenüberliegende Anwohner)
  • Jedes Hausgrundstück muss mindestens einen 1,00 m breiten Zugang zur Fahrbahn räumen.
  • Bei Glätte durch Schnee oder Eis ist mit Sand, Splitt oder Asche zu streuen.
  • Auftauende Mittel sind nur auf Steilstrecken und Treppen erlaubt.
  • Gehwege müssen werktags um 7 Uhr und am Wochenende um 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee, ist wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Die geltende Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht kann auf der Homepage der Stadt Eberbach unter Rathaus/Ortsrecht nachgelesen werden.

Die Stadtverwaltung Eberbach bittet alle Bürger, sich der Witterung entsprechend zu verhalten, damit der Winterdienst im Sinne aller ausgeführt werden kann.

Weitere Infos gibt es beim Servicebetrieb Eberbach, Volker Hafen, Tel. (06271) 87276 und beim Amt für öffentliche Ordnung, Bärbel Preißendörfer, Tel. (06271) 87244.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


30.11.10

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2010 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Hils & Zöller

Catalent

Zorro