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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Beschilderung für das Probejahr steht


(Grafik: StVE)

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(cr) Neue Regelungen für den Verkehr gelten mittlerweile im östlichen Stadtbereich von Eberbach nach den Umgestaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Neckarstraße I". Die meisten Verkehrsschilder wurden inzwischen angebracht.

Rainer Menges, Klaus Muff und Michael Erdöffy von der Stadtverwaltung erläuterten heute den Medien gegenüber die Verkehrsbereiche und Beschilderungen, um Unsicherheiten auszuräumen. In der Hauptverkehrsachse Odenwaldstraße und Brückenstraße gilt Tempo 30 und eingeschränktes Halteverbot (unser Bild rechts). Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen mit Parkschein erlaubt.

In der Bahnhofstraße, die nun auch das Stück entlang der Michaelskirche umfasst, gilt nicht mehr wie früher Tempo 10. Sie ist jetzt ein "verkehrsberuhigter Bereich", ebenso wie der Neue Markt, die Neckarstraße zwischen Kreisverkehr und Brückenstraße, die Querspange zum Breitensteinweg sowie Teilbereiche der Weiden- und Adolf-Knecht-Straße. In diesen verkehrsberuhigten Bereichen gilt für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h), und alle Verkehrsteilnehmer - auch Radfahrer und Fußgänger, ob Kinder oder Erwachsene - sind gleichberechtigt. Geparkt werden darf auch hier nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen. Außerhalb dieser Flächen darf zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be - und Entladen gehalten werden. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, und Kinder dürfen überall spielen.

Die Straßen zur Altstadt hin (Hauptstraße, westlicher Teil der Adolf-Knecht-Straße) sind Fußgängerzone, in der aber auch der Radverkehr zugelassen ist. Eine Besonderheit für Radfahrer gilt in der Neckarstraße: Sie dürfen dort vom Kreisverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Neuer Markt fahren (Bilder links und Mitte).

Wie im Jahr 2011 vom Gemeinderat beschlossen, sollen die Regelungen zunächst für ein Jahr auf Probe gelten.

07.02.12

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