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Nachrichten > Natur und Umwelt

Vorsichtsmaßnahmen sollen wandernde Amphibien schützen


Die Amphibienwanderung beginnt, Schutzmaßnahmen sind notwendig: An der B 45 zwischen Eberbach und Gammelsbach haben die Mitarbeiter des Straßenbauamts des Rhein-Neckar-Kreises am vergangenen Donnerstag einen Krötenschutzzaun errichtet. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

(bro) (rnk) Die Amphibien in der Region wandern wieder zu ihren Laichplätzen, um sich fortzupflanzen. Meist beginnen die Wanderungen, wenn die Temperaturen in der Nacht über fünf Grad Celsius liegen, und es eventuell noch regnet oder feucht ist. Die Tiere müssen auf ihrem gefährlichen Weg vielerorts Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen überqueren, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher wichtige Schutzmaßnahmen, um die bedrohten Tierarten vor dem Tod auf den viel befahrenen Straßen zu bewahren.

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises greift verkehrslenkend ein. Es wurden Warnleuchten und Warnschilder aufgestellt sowie Geschwindigkeitstrichter (70 - 50 - 30 km/h) eingerichtet. Einzelne Streckenabschnitte müssen komplett für den Verkehr gesperrt werden. Die Maßnahmen sollen aber nicht nur die wandernden Amphibien schützen, sondern auch die vielen Helfer, die sie meist abends oder nachts einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen.

Das Landratsamt bittet deshalb die Autofahrer um erhöhte Rücksichtnahme und appelliert an die Helfer, während ihrer Sammelaktionen Warnkleidung zu tragen und die Fahrbahn nicht oder nur in geringem Umfang zu betreten. In den letzten Jahren ist es schon öfters zu gefährlichen Situationen gekommen.

Die Mitarbeiter des Straßenbauamts des Rhein-Neckar-Kreises haben in den vergangenen Tagen im gesamten Kreisgebiet Verkehrsschilder und Schutzmaßnahmen installiert. So wurde beispielsweise am Donnerstag, 5. März, an der B 45 zwischen Eberbach und Gammelsbach in Zusammenarbeit mit dem NABU Eberbach auf beiden Straßenseiten ein je 500 Meter langer Krötenschutzzaun aufgestellt. Dieser hindert Erdkröten, Grasfrösche und Molche daran, die Straße zu überqueren und erleichtert es den Helfern, die Tiere zu sammeln und sie auf ihren weiteren Weg zu befördern.

Vorsicht ist unter anderem auf folgenden Strecken geboten:

  • L 2311: Eberbach-Friedrichsdorf
  • L 2311: Eberbach-Gaimühle
  • B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche
  • L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang
  • K 4200: Zwischen Neckargemünd und Rainbach
  • K 4101: Zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch
  • Schönau: Straße „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“
  • Schönau-Lindenbach, oberhalb der Teichanlage
  • K 4105: Zwischen Schönbrunn und Schwanheim


06.03.15

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