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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Resolution zum Finanzausgleich verabschiedet - Weitere Verfassungsklage als Option

(tom) „Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat stellen sich hinter die Bewertung der kommunalen Spitzenverbände, dass bei einer gesetzlichen Umsetzung des jetzigen neuen Entwurfs des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) die Option einer weiteren Verfassungsklage geprüft werden müsste.“ Klare Worte, vorgestern verabschiedet von den Hirschhorner Stadtverordneten in Form einer Resolution zum Kommunalen Finanzausgleich.

Erarbeitet wurde die Resolution von der Wählervereinigung Profil, ergänzt von SPD sowie Bürgermeister Rainer Sens, und mit Unterstützung aller Fraktionen kurzfristig auf die Tagesordnung gehoben.
Wenn auch grundsätzliche Einigkeit herrschte, so wurde auf Wunsch der CDU der Passus zum Schutzschirm herausgenommen. Ursprünglich sollte die Resolution einen Absatz darüber enthalten, dass er Gegenstand von Verhandlungen zwischen Stadt und Land werden sollte, um seine Vereinbarungen unter den veränderten Rahmenbedingungen des KFA zu überarbeiten. Nun wollen SPD-Fraktionschef Max Weber und Profil-Fraktionsvorsitzender Martin Hölz einen gesonderten Antrag in die Stavo einbringen. In diesem soll der Magistrat aufgefordert werden, mit dem Land Verhandlungen in Bezug auf eine Modifizierung aufzunehmen.

„Die Vorschläge des Landes gefährden die Selbstverwaltung“, heißt es in der Resolution. Die vom Finanzministerium veröffentlichten Vorschläge für eine KFA-Neuordnung „erfüllen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung nicht“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen würden die finanziellen Probleme in einigen Fällen sogar verschärfen.
„Bessert das Land nicht deutlich nach, zwingt es die Kommunen zu weiteren Leistungskürzungen und Steuererhöhungen.“ Denn die Regierung habe bei der Bewertung der kommunalen Einnahmen die eigenen kommunalen Steuern voll angerechnet. Die dabei angesetzten Durchschnittssätze von Grund- und Gewerbesteuer seien durch einige wenige Gemeinden stark nach oben verzerrt. Nicht akzeptabel sei auch die Anrechnung der kleinen Gemeindesteuern wie etwa der Hunde- und Vergnügungssteuer. „Die Kommunen müssen weiter selbst entscheiden können, ob sie diese Steuern überhaupt erheben und wie stark sie sie ausschöpfen.“
Laut Staatsgerichtshof müsse das Land eine krisensichere finanzielle Mindestausstattung für die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben und eines Mindestmaßes an freiwilligen Aufgaben zuzüglich einer weitergehenden angemessenen Finanzausstattung sicherstellen. „Diesen Anforderungen werden die KFA-Vorschläge nicht gerecht“, kritisiert die Resolution.
Laut dem Schreiben bekommen die kreisangehörigen Gemeinden im Modell 338 Millionen Euro an tatsächlich angefallenen Ausgaben „als angeblich unwirtschaftlich abgezogen“. Das sei falsch: Das Land müsse vielmehr entscheiden, wie viel Geld es für welche Aufgaben mit welchen Standards gibt. „Genau so hat es der Staatsgerichthof ausdrücklich verlangt.“
„Die Frage nach der Finanzierung der Kinderbetreuung wird letztlich nicht beantwortet“, so die Resolution weiter. Landespolitik werde mit kommunalem Geld gemacht. „Das darf nicht das letzte Wort sein.“ Die Deckelung der kommunalen Finanzmittel auf den „vermeintlich ermittelten Bedarf“ wird von den Hirschhorner Parlamentariern abgelehnt. Sie verlangen, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden müssten, durch Bewirtschaftung ihrer Mittel, Gestaltung der Kommunalsteuern, Einwerben von Zuschüssen sowie durch Bundes- und EU-Mittel zusätzliche und im KFA nicht anzurechnende Einnahmen erzielen zu können.
Abschließend heißt es: „Mit dem KFA wurden die grundsätzlichen Probleme der Kommunalfinanzierung keinesfalls angegangen. Das Land habe eine große Gelegenheit vertan, für eine dauerhafte, sichere Kommunalfinanzierung zu sorgen. „Das bedroht unser demokratisches Gemeinwesen nachhaltig.“

07.03.15

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