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Was lange währt, wird endlich leiser


Die B37 in der Ortsdurchfahrt Neckarsteinach ist eine vielbefahrene Ost-West-Verbindung. Um den nächtlichen Lärm für die Anwohner zu senken, soll von 22 bis 6 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h eingerichtet werden. (Foto: Thomas Wilken)

(tom) Die Vierburgenstadt setzt auf Entschleunigung. Wie Bürgermeister Herold Pfeifer in der vergangenen Stadtverordnetensitzung mitteilte, ernte er jetzt die Früchte früherer Bemühungen. Noch als Ordnungsamtsleiter, vor seiner Zeit als Rathauschef (also vor mehr als fünf Jahren), habe er sich für ein nächtliches Tempolimit auf der B37 in der Ortsdurchfahrt eingesetzt. Da die Behördenmühlen langsam mahlen, kam erst jetzt eine Antwort - aber eine positive.

Laut der Lärmaktionsplanung ist demnach beabsichtigt, von 22 bis 6 Uhr zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf der B37 ein Tempolimit von 30 km/h einzurichten. Allerdings wird dies nicht von jetzt auf nachher geschehen, machte Pfeifer deutlich. Vorher gebe es noch umfangreiche Vorarbeiten zu erledigen. An der Bundesstraße besteht „nach der für die Lärmaktionsplanung anzuwendenden Berechnungsvorschrift ein Lärmkonflikt mit erheblichen Lärmbelastungen für die Anwohner“, heißt es im Behördenschreiben. Übersetzt: Es ist dort viel zu laut.

Ergeben hat dies die Auswertung der Lärmkartierung des hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie. Eine darauf folgende Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde Hessen-Mobil bestätigte laut Pfeifer, dass der nächtliche Lärmschutz-Richtwert überschritten werde. Ein Tempolimit könne eine Pegelminderung von 3 dB (A) ergeben. Auf den ersten Blick klingt das wenig. Doch aufgrund des logarithmischen Maßstabs der Dezibel-Skala bedeutet eine Steigerung der Lautstärke um 3 dB bereits eine Verdopplung der Schallintensität. Auf jeden Fall werden dem Bürgermeister zufolge damit die rechnerisch-rechtlichen Vorgaben für Tempo 30 in der Nacht geschaffen.

Als nächster Schritt werde nun die untere Straßenverkehrsbehörde beim Kreis von der Lärmaktionsplanung mit der Umsetzung des 30er-Tempolimits beauftragt. Gleichzeitig müsse aber beim Regierungspräsidium als oberer Straßenverkehrsbehörde eine Zustimmung eingeholt werden. Denn das habe zu klären, ob die Maßnahme verhältnismäßig sei, so Pfeifer. Dazu gehöre die Betrachtung von Ausweicheffekten auf andere Straßen oder die Beeinträchtigung grüner Wellen. Daneben gehe es um Luftreinhaltung und ÖPNV-Erfordernisse. Als Leiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde habe er diesem Verfahren zugestimmt, teilte der Bürgermeister mit.

Auf Nachfrage ergänzte Pfeifer, dass diese Maßnahme nicht nur in Neckarsteinach-Mitte Anwendung finden könne, sondern auch im Stadtteil Lanzenbach. In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium werde festgestellt, wo ein 30er-Tempolimit eingerichtet werden solle. Der Bürgermeister will sich nun dafür einsetzen, dass so schnell wie möglich eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden kann („noch in diesem Jahr“), um der innerörtlichen Wohnbevölkerung an der B37 eine angenehmere Nachtruhe zu ermöglichen.

10.03.15

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