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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Formfehler in der letzten Stadtverordnetenversammlung

(tom) Der Beschluss aus der vorigen Hirschhorner Stadtverordnetenversammlung über die Grundsteuer-Erhöhung um 100 Prozentpunkte muss wiederholt werden. Denn die Vorlage war doch falsch, wie sich bei der Überprüfung herausstellte.

Gemutmaßt hatte dies während der Sitzung bereits Dirk Gugau, SPD, mit Verweis auf den entsprechenden Paragrafen im Grundsteuergesetz. Die Verwaltung hatte zu diesem Zeitpunkt noch eine gegenteilige Meinung vertreten.

„Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen“, heißt es in Paragraf 25 des Gesetzes. Gugau leitete daraus – richtigerweise, wie sich zeigte – ab, dass man unterm Jahr nicht beschließen dürfe, die Grundsteuer für den Folgezeitraum zu erhöhen. Dies könne eben nur rückwirkend zum Jahresanfang geschehen.
Der Vorschlag der Verwaltung hatte gelautet, den Hebesatz zum 1. Juli auf dann 515 Prozentpunkte anzuheben. Damit wollte man Verpflichtungen aus dem kommunalen Schutzschirm nachkommen. Denn der hatte eigentlich schon zum 1. Januar eine Anhebung auf 465 Prozentpunkte vorgesehen, was aber von den Stadtverordneten aufgrund der damals guten Haushaltslage nicht umgesetzt worden war. Zwischenzeitlich hatte sich die Lage durch den Gewerbesteuereinbruch aber verändert. Mit den 50 Prozentpunkten mehr wäre das fehlende halbe Jahr kompensiert worden und man hätte sich die erneute Diskussion zum Jahresende hin erspart, weil nämlich für 2016 die Schutzschirm-Vereinbarung sowieso 515 Punkte vorsieht.

Besonders pikant wird die Wiederholung, weil in der letzten Stavo-Sitzung die Erhöhung mit nur einer Stimme Mehrheit durchging. Da außerdem zwei Parlamentarier bei der Abstimmung fehlten und eventuell bisher zustimmende ihre Position noch einmal überdacht haben könnten, verspricht die Sitzung spannend zu werden.
Denn eine Ablehnung würde bedeuten, ganz offen dem Land Hessen die Stirn zu bieten und auch Sanktionen in Kauf zu nehmen, weil vertraglich vereinbarte Schritte nicht durchgeführt werden. Und sollte die Erhöhung wieder durchgehen, wird die Diskussion spätestens dann von neuem aufflammen, wenn die – ebenfalls im Schutzschirm verankerte - Erhöhung der Kindergartengebühren um zehn Prozent jährlich ansteht. Sogar für manche von denen, die eine Grundsteuer-Erhöhung zähneknirschend mittragen, ist das eine rote Linie, die nicht überschritten werden soll.

Am Donnerstag, 11. Juni, findet um 19 Uhr in der Mark-Twain-Stube des Rathauses die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.

07.06.15

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