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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Kommunale Demokratie wird „ad absurdum“ geführt


(Foto: Thomas Wilken)

(tom) Es ist geschafft. Im vierten Anlauf erhöhte die Stadtverordnetenversammlung die Grundsteuer B. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar auf dann 465 Prozentpunkte. Dem voran ging noch einmal eine intensive Diskussion über das Prozedere, aber auch über den Schutzschirm-Vertrag mit dem Land Hessen, der diese Erhöhung den städtischen Parlamentariern quasi vorschrieb. „Warum dann überhaupt noch abstimmen“, hinterfragte Dirk Gugau, SPD, den Sinn und Zweck der Sitzung. Kollege Martin Hölz, Profil, sprach gar von einer Postdemokratie, in der man nur noch abnicken solle, was sowieso schon von oben vorgegeben sei.

Bürgermeister Rainer Sens hatte zu Beginn der Sitzung noch einmal den Weg der schweren Geburt skizziert: Ende vergangenen Jahres hatte die Stavo eine Grundsteuererhöhung noch abgelehnt, weil sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen suggerierten, auch ohne sie den Schutzschirmbestimmungen gerecht werden zu können. Dann kam der heftige Gewerbesteuereinbruch, der alle Finanzplanungen über den Haufen warf. Nun muss gespart werden, bis es knirscht.

Dementsprechend sollte dann auch der Hebesatz im Nachhinein angehoben worden, weil dies seitens der Aufsichtsbehörde so verlangt wurde. Sonst drohte das Regierungspräsidium damit, die Genehmigung des diesjährigen Haushalts zu versagen. Dass dieser in der aktuellen Form sowieso nicht genehmigungsfähig ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Am 21. Mai wurde eine erste, sehr knappe Entscheidung getroffen, die Gewerbesteuer unterjährig zum 1. Juli anzuheben. Dies stellte sich aber im Nachhinein als rechtswidrig heraus, da diese Steuer nur zum Jahresanfang angehoben werden dürfe.

Also musste ein neuer Beschluss her: Am 11. Juni beschäftigte sich die Stavo zum dritten Mal mit dem Thema. Diesmal ging es um eine rückwirkende Anhebung. Aber da es an diesem Tag eine andere Zusammensetzung des Stadtparlaments gab, wurde die Erhöhung knapp abgelehnt. Daraufhin erhoben Bürgermeister Sens und der Magistrat in zweifacher Hinsicht Widerspruch: gegen die Ablehnung (sie verletze das Wohl der Stadt, weil sie dem Schutzschirm-Vertrag widerspreche) und gegen den dadurch noch existenten Beschluss vom 21. Mai, weil dieser rechtswidrig sei.

Zu letzterer Auffassung hatte sich inzwischen das Landratsamt als Rechtsaufsicht durchgerungen, nachdem von dort im Vorfeld keine ablehnende Äußerung gekommen war. Da in der jetzigen Sitzung die Stavo aufgrund von vielen fehlenden Parlamentariern wieder eine andere Zusammensetzung hatte, wurde diesmal die Erhöhung endgültig beschlossen. Aber nur für dieses Jahr. Der Schutzschirmvertrag sieht für 2016 eine erneute Anhebung auf 515 Prozentpunkte vor. Somit dreht sich das Rad im Hamsterkäfig in der zweiten Jahreshälfte munter weiter.

Bei den Stadtverordneten herrschte Unverständnis über das Hin und Her. Max Weber, SPD, sprach von einem „Blindflug“ der übergeordneten Behörden in dieser Sache. Er sei „sehr verärgert“. Er frage sich, wie es zukünftig in anderen Dingen funktionieren solle, wenn man sich widersprechende Rechtsauskünfte von denen erhalte, die es eigentlich wissen sollten. Nichtsdestotrotz signalisierte er Zustimmung, eben weil sich Weber durch den in der Stavo beschlossenen Schutzschirm-Vertrag mit seinen Inhalten gegenüber dem Land in der Pflicht sah.

Ebenso wie Harald Heiß, CDU. Der wies allerdings darauf hin, dass man bisher auch bei anderen Punkten wie den Kindergartengebühren die Vereinbarung nicht umgesetzt habe. Man müsse sich deshalb überlegen, wo noch gespart werden könne. Fraktionskollege Wolfgang Schilling hatte schon zuvor moniert, dass zu sehr auf die Einnahmeseite geschaut werden - und nicht, wo sich Ausgaben vermeiden ließen. Es gelte, „das Ruder wirklich herumzureißen und nicht nur an der Steuerschraube zu drehen“. Schilling monierte daneben, dass alles Negative immer auf den Schutzschirm geschoben werde.

„Weitere Sparvorschläge sind willkommen, aber wir haben auch Pflichtaufgaben zu erfüllen“, sagte Bürgermeister Sens. Und nicht einmal für die stünden genug Mittel zur Verfügung. „Hessenspezifisch“ ist seinen Worten zufolge die Tatsache, dass vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel zur Flüchtlingsunterbringung vom Land nicht an die Kommunen weitergereicht würden. „Baden-Württemberg macht es“, so Sens.

Martin Hölz, Profil, sah durch die Schutzschirmvereinbarungen eine Situation geschaffen, „dass die Stadtverordneten nicht mehr nach ihrem Gewissen entscheiden können“. Das beiße sich mit dem Selbstverständnis als Gemeinde-Parlamentarier. „Ich bin da voll auf Ihrer Seite“, meinte Sens. Die kommunale Demokratie werde in der jetzigen extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation „ad absurdum“ geführt.

Der Bürgermeister kündigte an, auch bei einer erneuten Ablehnung keinen Widerspruch mehr einzulegen. „Dann werden wir uns gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden auseinandersetzen“ und klären, „wer wirklich zuständig ist“. Denn nach wie vor gebe es die Situation, dass in rechtlichen Fragen das Landratsamt Ansprechpartner sei, in finanziellen das Regierungspräsidium. „Die übergeordneten Stellen schwimmen“ vor dem Hintergrund der in 60 Jahren noch nicht dagewesenen rechtlichen Situation, so Sens.

24.06.15

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