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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Stadtverordnete fühlen sich bei ihrem früheren Votum getäuscht


Die Fotomontage zeigt die Ansicht von der oberen Schönbrunner Straße in Hirschhorn-Ersheim Richtung Windpark und Stadtteil Langenthal. (Fotomontage: 3P Energieplan)

(tom) Ein Akteneinsichtsausschuss ist mitunter das schärfste Schwert, das dem Parlament im Umgang mit der Verwaltung zur Verfügung steht. Er zeugt von Misstrauen gegenüber dem Handeln der Stadtspitze, wenn die gewünschten Ergebnisse nicht auf anderem Weg beschafft werden können. Wenn also, wie jetzt beim Windpark „Greiner Eck“, die Stadtverordneten-Versammlung zu einem solchen Mittel greift, muss wohl im Vorfeld ziemlich viel Porzellan zu Bruch gegangen sein.

Zugleich mit der Einrichtung dieses Gremiums, das dem Haupt- und Finanzausschuss angegliedert ist, richteten die drei Fraktionen samt Stavo-Vorsteherin Katharina Korner auch eine Stellungnahme an die Regionalversammlung Südhessen, die am Freitag tagte. Dort wurde in Abweichung vom Regionalplan dem Antrag der Betreibergesellschaft Greiner Eck stattgegeben, die quasi die Zulassung von Windkraftanlagen in einem bisher dem Naturschutz gewidmeten Gelände und die Einstufung als Vorranggebiet bedeutet.

Die Stadtverordneten sehen sich laut Schreiben „getäuscht“ in ihrer Entscheidung vom April 2014. Damals habe man der Potenzialfläche für die Windkraft zugestimmt, weil die Sichtbarkeit der Windräder von Langenthal aus oder die Auswirkungen aufs historische Stadtbild von Hirschhorn vom Betreiber nicht benannt und nicht erkennbar gewesen seien. Auch werden - bisher nicht bekannte - Auswirkungen aufs Trinkwasser ins Feld geführt. Zusätzlich listet das Schreiben auf, dass es keine Bürgerbeteiligung gegeben habe, aus der sich die Aussage in der Sitzungsvorlage von einer „mehrheitlichen Befürwortung“ in der Bevölkerung herleiten lasse.

Letztendlich, war der Tenor bei den Stadtverordneten, gehe es nicht per se um ein Votum pro oder contra Windkraft. Vielmehr will man mit dem Akteneinsichtsausschuss eruieren, was die Stadtspitze wann wusste und welche Informationen an den Magistrat weitergegeben wurden. Denn es stehe „Aussage gegen Aussage“, wer was wann wusste.

Die SPD-Fraktion hatte das Thema mit einer Anfrage auf die Tagesordnung gebracht und darin auf entsprechende Ausführungen der Bürgerinitiative „Greiner Eck“ verwiesen. Die Sozialdemokraten begehren zu wissen, welche (Genehmigungs-)Verfahren bei welchen Behörden anhängig sind sowie ob Verfahren bereits beendet seien und wenn ja, die Rechtsmittelbehelfsfrist verstrichen sei. Auch wollte man erfahren, ob der Verwaltung Informationen zu Trinkwassergefährdung, Schallbelastung oder Umweltschäden vorlägen.

Wie Bürgermeister Rainer Sens mitteilte, sei der Stadt bisher nur das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt - und eben der genannte Antrag auf Abweichung. Die Stadt habe vor einem Jahr eine umfangreiche Stellungnahme zum BImSchG abgegeben. „Einziges Ergebnis“ sei eine Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP) gewesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nötig sei. In einer Aktennotiz dazu werde erwähnt, dass keine Trinkwassergefährdung vorliege.

Wie Sens allerdings erläuterte, sei aus „eigener Sicht , eine Trübung des Trinkwassers durch die Bautätigkeit“ nicht auszuschließen. Eine ausreichende UV-Bestrahlung zur Abtötung von Keimen sei dann nicht mehr gewährleistet. Deshalb wolle das RP auch auf eine Vereinbarung mit den beiden Städten als Genehmigungsvoraussetzung nicht verzichten. Entsprechende Verhandlungen mit dem Betreiber liefen.

15.12.15

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