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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Hesseneck und Sensbachtal machen sich gemeinsam auf den Weg


V. l.: Elsbeth Kniß, Leiterin der zuständigen Hauptabteilung Landwirtschaft, Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landratsamt, Landrat Frank Matiaske sowie die Bürgermeister Thomas Ihrig (Hesseneck) und Egon Scheuermann (Sensbachtal). (Foto: Ulrike Büchner/Kreisverwaltung)

(bro) (owk/sh) Kürzlich wurde der Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übergeben, der den Start der ersten interkommunalen Kooperation im Odenwaldkreis im Bereich Dorfentwicklungsverfahren markiert: Hesseneck und Sensbachtal machen sich gemeinsam auf den Weg, bis zum Jahr 2024 Defizite zum Beispiel im Bereich Infrastruktur zu korrigieren. Zu dem freudigen Anlass kamen Landrat Frank Matiaske, die Bürgermeister Thomas Ihrig (Hesseneck) und Egon Scheuermann (Sensbachtal) sowie Elsbeth Kniß, Leiterin der zuständigen Hauptabteilung Landwirtschaft, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Odenwaldkreises, in den Räumen der Kreisverwaltung zusammen.

Als Erstes gilt es nun, ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für beide Kommunen zu erarbeiten. Mit der Unterstützung eines Moderationsbüros sollen von den Bürgerinnen und Bürgern die Stärken und Schwächen des eigenen sowie der anderen Ortsteile erfasst werden, um im Anschluss Lösungen für die Gesamtkommune zu erarbeiten. Zu Beginn des IKEK-Prozesses wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die die Erstellung des Konzeptes begleitet. Sie hat im Laufe des weiteren Verfahrens die Aufgabe, zentrale Veranstaltungen durchzuführen, Projekte zu priorisieren und den Gesamtprozess zu evaluieren. Parallel hierzu erstellt ein Planungsbüro den städtebaulichen Fachbeitrag. In diesem wird das Fördergebiet in den beiden Gemeinden abgegrenzt und die ortstypische Bauweise ermittelt.

Während der Laufzeit des Dorfentwicklungsverfahrens können nicht nur öffentliche Maßnahmen wie beispielsweise die Sanierung von Dorfgemeinschaftshäusern, sondern auch private Maßnahmen auf Antrag bezuschusst werden. Derzeit können pro Objekt bis zu 45.000 Euro Zuschuss bewilligt werden, der Fördersatz beträgt 35 Prozent auf die Nettokosten. Bevor ein privater Antrag bewilligt werden kann, findet eine städtebauliche Beratung durch einen von den Gemeinden beauftragten Architekten und eine Sachbearbeiterin der Bewilligungsstelle bei der Hauptabteilung für den Ländlichen Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Reichelsheim statt. Mit den entsprechenden Beratungen für private Interessenten wird voraussichtlich im Herbst 2016 begonnen.

Im Vergleich zu den Metropolregionen weist der ländliche Raum häufig Defizite, etwa in den Bereichen Infrastruktur oder Leben in der Gemeinde/Gemeinschaft, auf. Im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens sollen diese Mängel aufgefangen und korrigiert werden, indem die anerkannten Kommunen finanziell und ideell in der Umsetzung von Maßnahmen unterstützt werden. Während fast drei Jahrzehnte lang in Hessen immer nur ein Ortsteil als Förderschwerpunkt anerkannt wurde, werden seit 2012 nur noch Unterstützungen für Gesamtkommunen oder interkommunale Kooperationen bewilligt, da aufgrund des demographischen Wandels die Kommunen in der Regel in allen Ortsteilen Probleme in der Infrastruktur haben.

22.12.15

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