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Keine Gerichtsverhandlung: Fahrer hat Strafbefehl akzeptiert


(Archivfoto: Hubert Richter)

(cr) Heute vor genau einem Jahr ereignete sich in Eberbach ein schwerer Busunfall mit zahlreichen Verletzten, überwiegend Kinder und Jugendliche. Der Busfahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am Morgen des 16. Januar 2018 war der Linienbus aus dem Hohen Odenwald in Eberbach stadteinwärts unterwegs, als er in der Odenwaldstraße in einer leichten Linkskurve bei strömendem Regen nach rechts von der Straße abkam und gegen mehrere Pkw sowie schließlich in die Wand eines Wohn- und Geschäftshauses fuhr (wir berichteten).

44 Menschen, darunter auch der Busfahrer, wurden damals verletzt. 37 von ihnen waren Kinder und Jugendliche. Glücklicherweise ging es den meisten bald nach dem Unfall wieder recht gut, nicht zuletzt dank der hervorragenden Zusammenarbeit aller Rettungskräfte und des Eberbacher Krankenhauses mit Unterstützung durch weitere freiwillige Helferinnen und Helfer. Aber einige Schwerverletzte, besonders ein damals 17-jähriger Jugendlicher aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, hatten und haben lange Zeit mit den Unfallfolgen zu kämpfen.

Im Lauf der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde nach Auswertung verschiedener Gutachten Anfang April 2018 klar, dass die Schuld für den Unfall beim zum Unfallzeitpunkt 55-jährigen Busfahrer liegt. Dieser sei im Tempo-30-Bereich in der Odenwaldstraße zwar mit 35 km/h unterwegs gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Der eigentliche Grund für das Unglück sei aber nicht die leicht überhöhte Geschwindigkeit gewesen, sondern ein “Augenblickversagen", mutmaßlich eine kurze Unaufmerksamkeit oder Ablenkung des Fahrers durch einen zu Boden gefallenen Gegenstand.
Mitte Juni 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg dann den Erlass eines Strafbefehls gegen den Busfahrer aus Eberbach wegen fahrlässiger Körperverletzung in 43 tateinheitlichen Fällen. Über die Höhe der verhängten Geldstrafe wurden keine Angaben gemacht.

Der Busfahrer habe zwar zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben, diesen aber dann wieder zurückgezogen und die Geldstrafe akzeptiert, hieß es. Dadurch konnte auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung verzichtet werden.

16.01.19

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