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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Sondernutzung statt Pacht - Badhaus-Terrasse ist jetzt öffentliche Fläche


(Foto:Richter)

(hr) Bis vor wenigen Wochen war die Terrasse vor dem Alten Badhaus noch mit einem Metallgeländer abgegrenzt. Das ist inzwischen weg, und seit einem heutigen Gemeinderatsbeschluss gehört der Bereich zur "öffentlichen Verkehrsfläche" auf dem Lindenplatz. Seit Mai 1995 war der Terrassenbereich "entwidmet" - also keine öffentliche Verkehrsfläche - gewesen. Der Eigentümer der Alten Badhauses hat sie im Jahr 2002 für Bewirtungszwecke von der Stadt angepachtet, wollte die für das Jahr 2003 fällige Pacht aber nicht bezahlen. Seine Begründung: Andere gastronomische Betriebe, die öffentliche Flächen nutzen, müssen im Rahmen der so genannten Sondernutzungsgebühren-Satzung einen weit geringeren Obolus an die Stadt entrichten, wenn Sie auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewirten. Weil zudem der Gemeinderat diese Satzung für 2003 außer Kraft setzte, fühlte sich der Badhaus-Betreiber doppelt benachteiligt, wenn er seine Pacht bezahlen sollte. Er forderte deshalb von der Stadt Gleichbehandlung. Da diese Gleichbehandlung aber nur möglich ist, wenn auch für das Badhaus die Satzung über die Sondernutzungsgebühren gilt, musste der Pachtvertrag rückwirkend zum 1.Januar 2003 aufgehoben und die rund 90 Quadratmeter große Fläche wieder zur öffentlichen Verkehrsfläche gemacht werden. Damit musste auch das Eisengeländer verschwinden, und die Badhaus-Terrasse gehört jetzt offiziell zum Fußgängerbereich Altstadt.

25.09.03

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