25.04.2024

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Fahr- und Parkberechtigungen für den Fußgängerbereich Altstadt

(bro) (stve) Die Stadtverwaltung Eberbach - Amt für öffentliche Ordnung / Bürgerbüro -, Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, weist darauf hin, dass ab sofort die Fahr- und Parkberechtigungen für das Jahr 2006 abgeholt werden können. Die Aushändigung erfolgt an die Berechtigten, die ihren Wohnsitz, Gewerbebetrieb oder Stellplatz im Fußgängerbereich Altstadt haben. Bei Abholung der Plaketten muss immer der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Stellplatzinhaber müssen einen Nachweis über die private Abstellmöglichkeit erbringen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Park- bzw. Fahrberechtigung 10 Euro. Die Gebühr für die Fahrberechtigungen für Stellplatzinhaber beträgt 5 Euro. Diese ist bei der Abholung in bar zu entrichten. Die Plaketten des Jahres 2005 verlieren Anfang 2006 ihre Gültigkeit und sind von der Windschutzscheibe zu entfernen.

08.12.05

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