19.03.2024

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Einstimmiger Beschluss im Gemeinderat

(hr) (md) Einen Schritt weiter auf dem Weg zu ihrer Rad- und Fahrwegbrücke ist die Gemeinde Zwingenberg. Nachdem der Petitionsausschuss des Landtags ein Begehren des NABU gegen die Brücke abgelehnt hatte (wir berichteten), beschäftigte sich der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vor rund zwei Wochen mit der Thematik und schlug einen Vergleich vor. Der wurde vom Kläger angenommen worden. Jetzt segnete auch der Zwingenberger Gemeinderat einstimmig den Vorschlag ab.

Bürgermeister Peter Kirchesch hatte zuvor nochmals die Argumente der Gemeinde für die Realisierung der einspurigen Rad- und Fahrwegbrücke ausführlich dargelegt. Wie er erläuterte, sei der Ausgangspunkt für den ursprünglich auch einstimmig gefassten Beschluss des Gemeinderats für das Bauwerk das endgültige Durchfahrtsverbot für das Naturschutzgebiet "Zwerrenberg" auf der linken Neckarseite gewesen. Dort befindet sich eine Reiherkolonie. Nach dem Scheitern intensiver Bemühungen über Jahre hinweg hätten die Gemeinden Zwingenberg und Neckargerach die chaotischen Zustände für Radfahrer durch den Bau eines Radwegs zwischen beiden Kommunen für die über 20.000 Radler jährlich gelöst. Die Fähre bringt dann die Radfahrer in der Festspielgemeinde wieder auf die linke Neckarseite, damit sie ungefährdet vom starken Autoverkehr auf der B 37 durchs Neckartal fahren können.
Doch da liegt nach Kircheschs Ausführungen der Knackpunkt. Zum einen sei die Personaldecke bei den Fährführern recht dünn geworden, zum anderen steige das Defizit der schwimmenden Verbindung. Dies sei für die kleinste selbstständige Gemeinde des Neckar-Odenwald-Kreises auf Dauer nicht zu verkraften, zumal der Landkreis seine Beteiligung bei maximal 18.400 Euro jährlich festgeschrieben habe. Das Vorhaben werde zu 98 Prozent bezuschusst. Der Bürgermeister führte zudem die für Radfahrer nicht ungefährliche Überquerung der B 37 zur Fähre ins Feld, die beim Brückenbau entfalle. Und die mit dem Ausbau der Schleusen größer werdenden Schiffe mit Doppelmotoren von je 750 PS könnten auch im dortigen Kurvenbereich des Neckars schneller fahren und stellten für das 12 PS starke "Fährlein" eine Gefahr dar. Deswegen habe sich auch der Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes Heidelberg schon 1999 für die Brücke ausgesprochen.
Schließlich diene eine Neckarbrücke auch einem schnellen Rettungseinsatz und einer Verbesserung des Berufsverkehrs und des Tourismus, weswegen sich auch die Gemeinden Neunkirchen und Schwarzach für das Projekt einsetzten. Kirchesch betonte, dass auf der linken Neckarseite keine Bebauung möglich werde, da dort ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.

26.07.07

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