28.03.2024

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Obergrenze der Mietpreise für Sozialwohnungen festgelegt

(hr) Zum ersten Mal beschloss der Eberbacher Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag eine Satzung über die Höhe des zulässigen Mietpreises für öffentlich geförderte Wohnungen. Die Satzung wurde aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben erforderlich. In ihr legte der Gemeinderat nun fest, dass die Mietpreise für geförderte Wohnungen - landläufig als "Sozialwohnungen" bezeichnet - mindestens 10 Prozent unter der "ortsüblichen Vergleichsmiete" liegen müssen. Die Satzung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2009. Im Rahmen einer Übergangsregelung müssen die Mietpreise spätestens zum 1. Januar 2012 an die neue Obergrenze angepasst werden.

Betroffen von der Neuregelung sind in Eberbach rund 200 geförderte Wohnungen, die vor allem der Eberbacher Baugenossenschaft gehören. Ob dadurch die finanziellen Schwierigkeiten der Baugenossenschaft (wir berichteten) noch verschärft werden, ist derzeit unklar, vor allem weil die "örtliche Vergleichsmiete" offenbar noch nicht ermittelt ist.

03.02.09

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