23.04.2024

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Hochzeitspaare dürfen sich ins Freie trauen


(Foto: Claudia Richter)

(hr) In Eberbach können Paare bald auch unter freiem Himmel standesamtlich heiraten. Dazu wird laut heutigem Beschluss des Gemeinderats der Innenhof am Pulverturm ("Ephratahof") als "Außenstelle des Standesamts" bestimmt.

Bis 2011 galt in Baden-Württemberg ein Verbot für Eheschließungen im Freien. Das wurde per Erlass des Innenministeriums geändert. Allerdings ist das Open-Air-Heiraten nicht überall erlaubt, sondern nur an speziell dafür "gewidmeten" Orten. Deshalb muss für den Ephratahof ein Schild beschafft und montiert werden, das auf die Außenstelle des Standesamts hinweist.

Vorgesehen für Freilufttrauungen sind die Monate Mai bis Oktober. Bei schlechtem Wetter kann kurzfristig ins Trauzimmer im nahegelegenen Rathaus ausgewichen werden. Höhere Gebühren entstehen für die Brautpaare durch die Zeremonie unter freiem Himmel nicht.

28.06.12

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