29.04.2024

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Schneebruchholz jetzt aufarbeiten

(hr) Das Staatliche Forstamt weist alle Waldbesitzer im Bereich des Forstbezirks Eberbach darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen Sturm- und Schneebruchholz umgehend aufgearbeitet werden muss. Dadurch sollen Waldschäden, insbesondere die Ausbreitung von Borkenkäfern, vermieden werden. Das Holz muss spätestens bis Ende März 2002 aufbereitet sein.
Bei Fragen zur Aufarbeitung stehen die zuständigen Revierleiter mit Rat und Tat bereit. Das Forstamt hilft bei Bedarf auch bei der Vermittlung eines Holzeinschlags-Unternehmens und weist vorsorglich darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Aufarbeitung die Maßnahme von einem Unternehmer auf Veranlassung des Forstamtes kostenpflichtig durchgeführt werden kann.

20.02.02

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