28.04.2024

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Hausfriedensbruch wird strafrechtlich verfolgt


Wer sich illegal Zutritt ins Freibad beschafft, begeht eine Straftat. (Foto: privat)

(hr) (swe) Bei der Polizei sowie bei den Stadtwerken Eberbach gingen in den letzten Tagen vermehrt Anrufe ein, wonach sich nachts Personen im Freibad Eberbach aufhielten.

Vorort wurden von der Polizei Personen angetroffen, die sich widerrechtlich Zugang zum Freibadgelände verschafft hatten. Vor diesem Hintergrund weisen die Stadtwerke Eberbach und die Stadtverwaltung darauf hin, dass der nächtliche Badespaß einen Hausfriedensbruch und ein Erschleichen von Leistungen darstellt. Die Stadtverwaltung Eberbach erklärte, man werde in allen Fällen konsequent Strafantrag stellen, was eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge habe.

Die Polizei wird zudem das Freibadgelände verstärkt kontrollieren.


11.08.15

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