28.03.2024

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Jurist hält den Bürgerentscheid für unzulässig

(hr) Am Donnerstag, 19. September, wird der Eberbacher Gemeinderat ab 17.30 Uhr in öffentlicher Sitzung unter anderem beschließen, ob das Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zum Thema Windkraftnutzung auf dem Hebert zulässig ist. Die Chancen für die rund 1.200 Bürgerinnen und Bürger, die über diese Frage im Wege direkter Demokratie selbst entscheiden wollten, stehen nach einer Stellungnahme eines Fachanwalts nicht gut.

Rechtsanwalt Jürgen Behrendt von der Kanzlei Schlatter in Heidelberg ist ein Fachmann für Verwaltungsrecht. Er hat im Auftrag der Eberbacher Stadtverwaltung eine Stellungnahme abgegeben, die das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen für unzulässig erklärt.
Behrendt hält das Bürgerbegehren insbesondere deswegen für nicht zulässig, weil es zu spät eingereicht wurde. Es wende sich nämlich gegen einen Beschluss des Gemeinderats vom 21. Februar 2019. Damals hat der Gemeinderat die Vermarktung der städtischen Flächen auf dem Hebert für Windenergienutzung mit knapper Mehrheit abgelehnt (wir berichteten. Damit sei das Bürgerbegehren ein so genanntes “kassatorisches Bürgerbegehren” das innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe des betreffenden Ratsbeschlusses hätte eingereicht werden müssen. Da das Bürgerbegehren erst am 23. Juli dieses Jahres eingereicht wurde, war diese Frist um rund zwei Monate überschritten.
Darüber hinaus sieht Behrendt aber noch weitere rechtlich wichtige Mängel an dem Bürgerbegehren. So fehle es ihm an einer ausreichenden Begründung, und die zu beantwortende Frage sei nicht hinreichend präzise formuliert.
Im Ergebnis hält der juristische Experte das Bürgerbegehren für unzulässig, und der Gemeinderat müsse diese Unzulässigkeit durch Beschluss feststellen. Behrendt hat angekündigt, in der Gemeinderatssitzung am 19. September selbst anwesend zu sein und für Auskünfte zur Verfügung zu stehen.

Es ist vorgesehen, dass in der Sitzung die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Claudia Kaiser, Rainer Olbert und Lothar Jost, angehört werden, damit die Gemeinderatsmitglieder vor der Entscheidung nicht nur die Auffassung des rechtlichen Gutachters und der Verwaltung, sondern auch die der Vertrauenspersonen kennen.

Rein formal hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht (wir berichteten). Wenn der Gemeinderat am 19. September die Unzulässigkeit beschließen sollte, könnten die Initiatoren vor Gericht ziehen, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Zumindest der Verein “Mehr Demokratie e.V.”, der die Eberbacher Initiative für den Bürgerentscheid beriet, ist überzeugt davon, dass eine Ablehnung durch den Gemeinderat vor Gericht keinen Bestand hätte (wir berichteten).

Diese Gesamtkonstellation verspricht eine spannende Gemeinderatssitzung, in der wohl Stadtgeschichte geschrieben wird. Die interessierte Bevölkerung ist wie immer bei öffentlichen Ratssitzungen eingeladen.

05.09.19

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