28.04.2024

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Kein Fäkalschlamm in neue Kanalisation in Hesseneck

(jc) In jüngster Zeit haben sich bei der Gemeinde Hesseneck Anfragen dahin gehend wiederholt, ob nach Anschluss von Grundstücken an die neue Kanalisation eine Abfuhr des Fäkalschlamms vorgenommen werden muss oder ob auch ein Einleiten/Einpumpen der Klärgrubeninhalte in die neue Kanalisation möglich ist. Hintergrund ist die kostenintensive Abfuhr.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass diese Möglichkeit nicht besteht. Nach An-schluss an die neue Kanalleitung ist eine Entleerung und Abfuhr des Fäkalschlamms in die Kläranlage der Stadt Eberbach zwingend erforderlich. Ausnahmen bestehen nur in den Fällen, in denen auch seither bereits Fäkalschlamm auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb unter Beachtung bestimmter Regeln weiter verwand wird.
In die Kläranlage darf durch die Kanalisation grundsätzlich nur frisches Abwasser eingeleitet werden. Eine Einleitung von bereits längere Zeit dem Zersetzungsprozess unterliegenden Fä-kalschlämmen ist nicht möglich und würde den Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage beeinträchtigen.


14.08.02

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