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Polizei bleibt gegen Drogen im Straßenverkehr am Ball

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Erfahrene Kontrollbeamte winkten verdächtige Fahrer auf den Neckarlauer, auch Urintests gehörten dazu. (Fotos:Richter)

(hr) (pol) Weil vor allem bei Autofahrten zu und von Musikveranstaltungen häufig Drogen im Spiel sind, widmete die Polizei ihre Aufmerksamkeit auch in diesem Jahr wieder den Besuchern des Finkenbach-Festivals, das gestern zu Ende ging.
In Eberbach nahmen die Beamten heute den Abreiseverkehr auf der Uferstraße unter die Lupe. Nach ihren Erkenntnissen waren auch in diesem Jahr unter den Besuchern des Festivals wieder Betäubungsmittel verfügbar. Daher war für die Einsatzleiter, Uwe Schmitt von der Verkehrspolizei Heidelberg und Gerd Lipponer vom Polizeirevier Eberbach klar, dass auch dieses Jahr die Polizei zusätzliche Maßnahmen ergreift, um diese Gefahr für die Verkehrssicherheit abzuwehren. Schließlich gebe es im Straßenverkehr keine "weichen Drogen", so die beiden Hauptkommissare. Schließlich gehe es nur um eines: Das durch Verkehrsunfälle verursachte Leid, das alle Verkehrsteilnehmer treffen kann, möglichst zu vermeiden.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Hessen und Baden-Württemberg statt. Die Kontrollstelle in Eberbach war von 8 Uhr bis etwa 15 Uhr aktiv.
Unterstützt wurden die Eberbacher Polizisten dabei von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der Autobahnpolizeidirektion Karlsruhe sowie aus den Reihen der Verkehrspolizei und verschiedener Reviere der Polizeidirektion Heidelberg. Ein Beamter der Diensthundeführerstaffel der Polizeidirektion Heidelberg war mit einem Rauschgiftspürhund ebenfalls dabei.
Zudem sicherte die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Eberbach die Kontrollstelle zum Neckar hin mit ihrem Streifenboot ab.
Zeitgleiche Kontrollstellen fanden in Hirschhorn und in Neckargemünd statt.
Gerd Lipponer dankte dem Technischen Hilfswerk Eberbach, das ein Untersuchungszelt auf dem Neckarlauer aufgebaut und eine mobile Toilette daneben platziert hatte. Ebenso dem Deutschen Roten Kreuz und der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft in Eberbach für ihre Unterstützung.
Ingesamt wurden 50 Fahrzeuge und 97 Personen überprüft. In 13 Fällen war eine Blut- und in 22 Fällen ein Urintest fällig. Insgesamt wurden elf Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet, zwei Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr infolge Alkoholmissbrauch. In zwei Fällen folgt ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zwei Führerscheine wurden an Ort und Stelle beschlagnahmt.
An Rauschgift wurden etwa 1g Haschisch und rund 15g Marihuana sichergestellt.
15 Fahrzeugführer mussten ihren fahrbaren Untersatz vorübergehend stehen lassen, weil die Weiterfahrt aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt wurde.





Drogen und Alkohol am Steuer dürfen nicht vernachlässigt werden!

Im Jahr 2003 gab es auf Baden-Württembergs Straßen fünfhundertsechsundzwanzig(Vorjahr 520) Unfälle unter Drogeneinfluss mit achtzehn (26) Toten, einhundertfünfzehn (122) Schwer- und 241 (251)Leichtverletzten.
Erfahrungsgemäß sitzen nach wie vor auffallend junge Leute auf der Fahrt zu und von Musikveranstaltungen unter Drogeneinfluss am Steuer. Insgesamt wurden 2003 4908 Fahrzeugführer wegen Fahrens unter Drogen angezeigt.

Die durchgeführten Kontrollen der hessischen und badischen Dienststellen im vergangenen Jahr deckten auf, dass zahlreiche Fahrzeugführer bei der Heimfahrt des Finkenbacher Musikfestivals „GURU GURU“ unter dem Einfluss illegaler Drogen standen.
Nach Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse musste die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln innerhalb des Besucherkreises des diesjährigen „GURU GURU Musikfestivals“ erneut unterstellt werden.

Die Beamten des Polizeireviers überwachten bereits ab Donnerstag in ihrem Bereich den szenetypischen Anreiseverkehr nach Finkenbach. Bei diesen Anreisekontrollen wurden die Eberbacher Ordnungshüter zunächst nicht fündig.
Am heutigen Sonntag wurde in Eberbach, wie letztes Jahr, wieder eine große Kontrollstelle zur „Bekämpfung der Drogen im Straßenverkehr“ und Fahndung nach Straftätern eingerichtet.


01.08.04

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